Satzung des Vereins Unabhängige Frauenbewegung Lam (UFB) § 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen „Unabhängige Frauenbewegung Lam“. Er ist als kommunale Wählervereinigung nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG nach jeweils gültigem Bescheid des Finanzamts Cham von der Körperschaftssteuer und Kapitalertragssteuer befreit. Er ist nicht in das Vereinsregister des AG Regensburg… Entwurf Satzung UFB für Jahreshauptversammlung weiterlesen
